Allgemeine Geschäftsbedingungen der DSF Immobilien Bisingen für die Vermarktung von Immobilien

Stand Februar 2020

DSF Immobilien Bisingen
Bugen 1
72406 Bisingen
vertreten durch Christof Werner
im Rahmen eines Alleinauftrags zur Vermarktung der von ihm benannten Immobilie. Mit diesem verpflichtet sich DSF Immobilien, Vermarktungsaktivitäten gemäß Punkt 2 durchzuführen.
 

1. Identität des Eigentümers
Der Verkäufer sichert zu, dass er Eigentümer der zu verkaufenden Immobilie ist bzw. von dem Eigentümer bevollmächtigt ist und auch von anderen möglichen Miteigentümern oder Verfügungsberechtigten zum Abschluss dieses Maklervertrags bevollmächtigt ist. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
 

2. Leistungen von DSF Immobilien
DSF Immobilien stellt dem Verkäufer einen persönlichen Immobilienberater und Ansprechpartner an die Seite, der verantwortlich für die Vermarktung der Immobilie ist.
Zu den Aufgaben von DSF Immobilien gehören insbesondere:
● Verkaufsberatung und Wertermittlung
● Erstellen einer individuellen Verkaufs-/Vermarktungsstrategie
● Durchführung der in der Verkaufs-/Vermarktungsstrategie festgelegten Maßnahmen, u.a.:
           ○ Erstellen von professionellen Fotos der zu verkaufenden Immobilie
           ○ Erstellen eines aussagekräftigen und verkaufsfördernden Exposés
           ○ Erstellen eines bedarfsorientierten Energieausweises (falls erforderlich)
           ○ Bewerbung der Immobilie auf Online-Portalen
           ○ Erstellen weiterer Marketingmaterialien
● Organisation und Durchführung von Besichtigungen
● Betreuung der Kaufinteressenten
● Einholen des Finanzierungsnachweises
● Vorbereitung und Terminierung des Notartermins
Die Leistungen von DSF Immobilien sind im Rahmen der unter Ziffer 4 aufgeführten Provision vollständig abgegolten. Die spezifischen Marketingmaßnahmen und Verkaufsunterlagen variieren je nach Immobilie und werden mit dem Verkäufer abgestimmt.
 

3. Vertragslaufzeit
Der Vermarktungsauftrag kann mit einer Frist von 2 Wochen erstmalig zum Ablauf der Laufzeit gekündigt werden. Anderenfalls verlängert er sich stillschweigend jeweils um einen Monat.
Die Kündigung ist jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen möglich, wenn der Verkäufer mit der Leistung von DSF Immobilien unzufrieden ist und DSF Immobilien das Problem nicht innerhalb von 2 Werktagen gelöst hat.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
 

4. Provision
DSF Immobilien erhält für die erbrachten Leistungen sowie die Vermittlung der genannten Immobilie bzw. den Nachweis eines Kaufinteressenten für die genannte Immobilie eine Maklerprovision auf den Gesamtkaufpreis in der vereinbarten Höhe (inkl. 19 % gesetzlicher MwSt.).
Der Provisionsanspruch setzt den Abschluss eines notariellen Kaufvertrags voraus. Der Provisionsanspruch gilt auch, wenn der Verkauf erst nach Ende der Laufzeit aber aufgrund der Tätigkeiten von DSF Immobilien zustande kommt. Der Provisionsanspruch gilt auch für wirtschaftlich vergleichbare andere Vertragstypen.
Verkauft der Verkäufer während der Laufzeit des Auftrags die Immobilie ohne Mitwirkung von DSF Immobilien an einen nicht von DSF Immobilien nachgewiesenen Käufer, so schuldet der Verkäufer DSF Immobilien eine Entschädigung in Höhe der von DSF Immobilien entgangenen Provision.
Sollte Unklarheit über die Leistung von DSF Immobilien bestehen, so ist der Verkäufer verpflichtet, vor Abschluss eines notariellen Kaufvertrags bei DSF Immobilien nachzufragen, ob der Käufer von DSF Immobilien benannt wurde.
 

5. Bereitstellung von Unterlagen
Der Verkäufer verpflichtet sich, DSF Immobilien mindestens folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
● Grundriss(e) sowie ggf. weitere Pläne, Ansichten und Schnitte der Immobilie
● Ggf. Teilungserklärung und Eigentümerversammlungsprotokolle
● Wirtschaftsplan/Nebenkostenaufstellung
● Ggf. den aktuellen Mietvertrag (persönliche Daten geschwärzt)
DSF Immobilien wird von dem Verkäufer bevollmächtigt, Einsicht in das Grundbuch der vorgenannten Immobilie zu nehmen und sich Kopien des Grundbuchs anfertigen und aushändigen zu lassen sowie sich Unterlagen und Informationen von Ämtern (Baurechtsamt, Katasteramt etc.), bei Wohnungseigentum von der zuständigen Haus-/WEG-Verwaltung einzuholen. DSF Immobilien ist berechtigt, Untervollmachten im Rahmen dieser Vollmacht zu erteilen.
 

6. Identitätsfeststellung Verkäufer (gemäß §2 Abs.1 Nr.10 Geldwäschegesetz)
Der Verkäufer wird DSF Immobilien eine Kopie seines Personalausweises oder Reisepasses zukommen lassen (Vorder- und Rückseite).

Der Verkäufer stimmt zu, dass DSF Immobilien Daten zur Identifizierung und Überprüfung der Identität des Verkäufers gemäß der Verpflichtung aus § 2 Abs. 1 Nr. 10 Geldwäschegesetz 5 Jahre lang aufbewahrt.
DSF Immobilien sichert zu, dass diese Daten für keine anderen Zwecke außerhalb der Identitätsfeststellung genutzt werden.
 

7. Rechte und Pflichten der Parteien
Der Verkäufer wird anderen Maklern eine Tätigkeit im Hinblick auf die Immobilie untersagen und diese an
DSF Immobilien verweisen.
DSF Immobilien verpflichtet sich, hinsichtlich der im Rahmen dieses Vermarktungsauftrags erlangten Kenntnisse über die Immobilie und den Verkäufer Verschwiegenheit zu bewahren. Der Verkäufer verpflichtet sich, hinsichtlich der nachgewiesenen Verkaufsmöglichkeiten Verschwiegenheit zu bewahren.
Der Verkäufer gestattet DSF Immobilien, Daten anonymisiert für Immobilienwertanalysen zu benutzen.
Das Urheberrecht der von DSF Immobilien erstellten Verkaufsunterlagen inklusive der erstellten Bilder der Immobilie liegt bei DSF Immobilien.
 

8. Informationspflichten des Verkäufers
Der Verkäufer verpflichtet sich, DSF Immobilien unverzüglich über alle Umstände, die die von DSF Immobilien zu erbringenden Leistungen berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder die Änderung der Verkaufsabsicht.
Der Verkäufer verpflichtet sich, DSF Immobilien unverzüglich über eine etwaige Vermietung seiner Immobilie oder Änderungen im Mietvertrag zu unterrichten.
Der Verkäufer ist verpflichtet, DSF Immobilien über das Zustandekommen eines Verkaufsvertrags zu benachrichtigen und eine Kopie zukommen zu lassen. Er verpflichtet sich zudem, bereits im Vorfeld einen ihm vom Notar überlassenen Vertragsentwurf unverzüglich an DSF Immobilien in Kopie weiterzuleiten.

9. Aufwendungsentschädigung bei Nichtzustandekommen für Verkäufer und Käufer Kommt ein Kaufvertrag über eine Immobilie trotz Vermittlung durch DSF Immobilien   nicht zustande und ist dies vom Verkäufer oder Käufer zu vertreten, ist eine pauschale Aufwendungsentschädigung von 2.000 € fällig;  wurde zuvor ein vereinbarter Reservierungsbetrag (i.d.R. 1000.-€) geleistet, wird dieser auf die Aufwandsentschädigung angerechnet, sodass die verbleibende  Restaufwendungsentschädigung von 1.000 € vom Käufer zu leisten ist, wobei beide Parteien ihre Mitwirkung am Kaufprozess sicherstellen, wahrheitsgemäße Angaben machen und den Vertragsabschluss nicht ohne sachlichen Grund verweigern (vgl. § 307 BGB).  Ein Rücktritt von einer Reservierungsvereinbarung ist nur in der gesetzlichen Widerrufsrechtfrist von 14 Tagen möglich. Sollte in dieser gesetzlichen Widerrufsfrist ein Rücktritt in Erwägung gezogen werden, so kann der Kaufinteressent den Widerruf über den AGB Punkt Widerrufsbelehrung Muster-Widerrufsformular tätigen. Auf jedenfall muss der Widerruf schriftlich erfolgen. Mündliche Absprachen werden nicht anerkannt.

Die Aufwendungsentschädigung deckt insbesondere folgende Leistungen ab:

  1. Erstellung von Exposés, Unterlagen und Fotos der Immobilie
  2. Durchführung von Besichtigungen und Präsentation der Immobilie bei Interessenten
  3. Akquise, Beratung und Betreuung der Kaufinteressenten
  4. Marketingmaßnahmen, wie Online- und Printwerbung
  5. Sonstige direkt vermittlungsbezogene Aufwendungen, die zur Durchführung des Auftrags notwendig sind.
  6. Diese Marketingkosten (Einholung relevanter Unterlagen bei Ämtern oder anderen Staatlichen Institute) werden zu gleichermaßen dem Verkäufer wie auch dem Käufer angerechnet. 
  7. DSF Immobilien behält sich das recht vor, bereits geleistete Tätigkeiten vorab in Rechnung inkl. ges. MwSt. 19% zu stellen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DSF Immobilien, einschließlich dieser Regelung, sind verbindlich auf der Homepage unter dem Punkt AGB und Widerrufsbelehrung veröffentlicht und müssen nicht gesondert in einem Reservierungsdokument oder eines Kaufvertragsentwurfes aufgeführt werden.

11. Sonstiges
Die Leistungen von DSF Immobilien erfolgen ausschließlich aufgrund der oben genannten Leistungsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen sind für DSF Immobilien nur verbindlich, wenn und soweit DSF Immobilien diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat. Die DSF Immobilien -Leistungsbedingungen gelten auch dann, wenn
DSF Immobilien in Kenntnis entgegenstehender oder von den DSF Immobilien -Leistungsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Leistung an diesen vorbehaltlos erbringt.
Zahlungen sind in jedem Falle nach § 366 Abs. 2 BGB zu verrechnen.
DSF Immobilien ist berechtigt, die Ansprüche aus dieser Geschäftsverbindung abzutreten. Auf die Ansprüche aus dieser Geschäftsverbindung findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von DSF Immobilien. Dies gilt namentlich für mit diesem Vertrag und dessen Abschluss zusammenhängende Verfahren. Erfüllungsort ist der Sitz von DSF Immobilien.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.

 

Widerrufsbelehrung

1. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (DSF Immobilien, Bugen 1 72406 Bisingen info@dsfimmobilien.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
 

2. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bisher erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular
 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An:
DSF Immobilien Bisingen
Bugen 1
72406 Bisingen   info@dsfimmobilien.de
 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
 

Bestellt am (*)/erhalten am (*)
 

Name des/der Verbraucher(s):
 

Anschrift des/der Verbraucher(s):
 

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
 

(*) Unzutreffendes streichen

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DSF Immobilien Bisingen

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