Allgemeine Geschäftsbedingungen der DSF Immobilien Bisingen für die Vermarktung von Immobilien
Stand Februar 2020
DSF Immobilien Bisingen
Bugen 1
72406 Bisingen
vertreten durch Christof Werner
im Rahmen eines Alleinauftrags zur Vermarktung der von ihm benannten Immobilie. Mit diesem verpflichtet sich DSF Immobilien, Vermarktungsaktivitäten gemäß Punkt 2 durchzuführen.
1. Identität des Eigentümers
Der Verkäufer sichert zu, dass er Eigentümer der zu verkaufenden Immobilie ist bzw. von dem Eigentümer bevollmächtigt ist und auch von anderen möglichen Miteigentümern oder Verfügungsberechtigten zum Abschluss dieses Maklervertrags bevollmächtigt ist. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
2. Leistungen von DSF Immobilien
DSF Immobilien stellt dem Verkäufer einen persönlichen Immobilienberater und Ansprechpartner an die Seite, der verantwortlich für die Vermarktung der Immobilie ist.
Zu den Aufgaben von DSF Immobilien gehören insbesondere:
● Verkaufsberatung und Wertermittlung
● Erstellen einer individuellen Verkaufs-/Vermarktungsstrategie
● Durchführung der in der Verkaufs-/Vermarktungsstrategie festgelegten Maßnahmen, u.a.:
○ Erstellen von professionellen Fotos der zu verkaufenden Immobilie
○ Erstellen eines aussagekräftigen und verkaufsfördernden Exposés
○ Erstellen eines bedarfsorientierten Energieausweises (falls erforderlich)
○ Bewerbung der Immobilie auf Online-Portalen
○ Erstellen weiterer Marketingmaterialien
● Organisation und Durchführung von Besichtigungen
● Betreuung der Kaufinteressenten
● Einholen des Finanzierungsnachweises
● Vorbereitung und Terminierung des Notartermins
Die Leistungen von DSF Immobilien sind im Rahmen der unter Ziffer 4 aufgeführten Provision vollständig abgegolten. Die spezifischen Marketingmaßnahmen und Verkaufsunterlagen variieren je nach Immobilie und werden mit dem Verkäufer abgestimmt.
3. Vertragslaufzeit
Der Vermarktungsauftrag kann mit einer Frist von 2 Wochen erstmalig zum Ablauf der Laufzeit gekündigt werden. Anderenfalls verlängert er sich stillschweigend jeweils um einen Monat.
Die Kündigung ist jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen möglich, wenn der Verkäufer mit der Leistung von DSF Immobilien unzufrieden ist und DSF Immobilien das Problem nicht innerhalb von 2 Werktagen gelöst hat.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
4. Provision
DSF Immobilien erhält für die erbrachten Leistungen sowie die Vermittlung der genannten Immobilie bzw. den Nachweis eines Kaufinteressenten für die genannte Immobilie eine Maklerprovision auf den Gesamtkaufpreis in der vereinbarten Höhe (inkl. 19 % gesetzlicher MwSt.).
Der Provisionsanspruch setzt den Abschluss eines notariellen Kaufvertrags voraus. Der Provisionsanspruch gilt auch, wenn der Verkauf erst nach Ende der Laufzeit aber aufgrund der Tätigkeiten von DSF Immobilien zustande kommt. Der Provisionsanspruch gilt auch für wirtschaftlich vergleichbare andere Vertragstypen.
Verkauft der Verkäufer während der Laufzeit des Auftrags die Immobilie ohne Mitwirkung von DSF Immobilien an einen nicht von DSF Immobilien nachgewiesenen Käufer, so schuldet der Verkäufer DSF Immobilien eine Entschädigung in Höhe der von DSF Immobilien entgangenen Provision.
Sollte Unklarheit über die Leistung von DSF Immobilien bestehen, so ist der Verkäufer verpflichtet, vor Abschluss eines notariellen Kaufvertrags bei DSF Immobilien nachzufragen, ob der Käufer von DSF Immobilien benannt wurde.
5. Bereitstellung von Unterlagen
Der Verkäufer verpflichtet sich, DSF Immobilien mindestens folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
● Grundriss(e) sowie ggf. weitere Pläne, Ansichten und Schnitte der Immobilie
● Ggf. Teilungserklärung und Eigentümerversammlungsprotokolle
● Wirtschaftsplan/Nebenkostenaufstellung
● Ggf. den aktuellen Mietvertrag (persönliche Daten geschwärzt)
DSF Immobilien wird von dem Verkäufer bevollmächtigt, Einsicht in das Grundbuch der vorgenannten Immobilie zu nehmen und sich Kopien des Grundbuchs anfertigen und aushändigen zu lassen sowie sich Unterlagen und Informationen von Ämtern (Baurechtsamt, Katasteramt etc.), bei Wohnungseigentum von der zuständigen Haus-/WEG-Verwaltung einzuholen. DSF Immobilien ist berechtigt, Untervollmachten im Rahmen dieser Vollmacht zu erteilen.
6. Identitätsfeststellung Verkäufer (gemäß §2 Abs.1 Nr.10 Geldwäschegesetz)
Der Verkäufer wird DSF Immobilien eine Kopie seines Personalausweises oder Reisepasses zukommen lassen (Vorder- und Rückseite).
Der Verkäufer stimmt zu, dass DSF Immobilien Daten zur Identifizierung und Überprüfung der Identität des Verkäufers gemäß der Verpflichtung aus § 2 Abs. 1 Nr. 10 Geldwäschegesetz 5 Jahre lang aufbewahrt.
DSF Immobilien sichert zu, dass diese Daten für keine anderen Zwecke außerhalb der Identitätsfeststellung genutzt werden.
7. Rechte und Pflichten der Parteien
Der Verkäufer wird anderen Maklern eine Tätigkeit im Hinblick auf die Immobilie untersagen und diese an
DSF Immobilien verweisen.
DSF Immobilien verpflichtet sich, hinsichtlich der im Rahmen dieses Vermarktungsauftrags erlangten Kenntnisse über die Immobilie und den Verkäufer Verschwiegenheit zu bewahren. Der Verkäufer verpflichtet sich, hinsichtlich der nachgewiesenen Verkaufsmöglichkeiten Verschwiegenheit zu bewahren.
Der Verkäufer gestattet DSF Immobilien, Daten anonymisiert für Immobilienwertanalysen zu benutzen.
Das Urheberrecht der von DSF Immobilien erstellten Verkaufsunterlagen inklusive der erstellten Bilder der Immobilie liegt bei DSF Immobilien.
8. Informationspflichten des Verkäufers
Der Verkäufer verpflichtet sich, DSF Immobilien unverzüglich über alle Umstände, die die von DSF Immobilien zu erbringenden Leistungen berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder die Änderung der Verkaufsabsicht.
Der Verkäufer verpflichtet sich, DSF Immobilien unverzüglich über eine etwaige Vermietung seiner Immobilie oder Änderungen im Mietvertrag zu unterrichten.
Der Verkäufer ist verpflichtet, DSF Immobilien über das Zustandekommen eines Verkaufsvertrags zu benachrichtigen und eine Kopie zukommen zu lassen. Er verpflichtet sich zudem, bereits im Vorfeld einen ihm vom Notar überlassenen Vertragsentwurf unverzüglich an DSF Immobilien in Kopie weiterzuleiten.
9. Reservierung, Aufwendungsersatz und Anrechnung auf die Maklerprovision
1. Reservierung einer Immobilie
Soweit zwischen DSF Immobilien Bisingen und einem Kaufinteressenten im Einzelfall eine Reservierung vereinbart wird, dient diese ausschließlich der zeitlich begrenzten Reservierung der betreffenden Immobilie während der weiteren Kaufanbahnung.
Eine Reservierung stellt keinen Immobilienkaufvertrag und keine Verpflichtung des Kaufinteressenten zum Erwerb der Immobilie dar. Der Abschluss eines Immobilienkaufvertrages erfolgt ausschließlich durch notarielle Beurkundung.
Dauer, Umfang und Bedingungen einer Reservierung werden in der jeweiligen Reservierungsvereinbarung festgelegt.
2. Reservierungsbetrag
Soweit für eine Reservierung ein Reservierungsbetrag vereinbart wird, werden dessen Höhe, Zweck und Voraussetzungen in der jeweiligen Reservierungsvereinbarung ausdrücklich festgelegt.
Der Reservierungsbetrag stellt keine Maklerprovision dar.
Kommt der notarielle Immobilienkaufvertrag zustande und entsteht hierdurch der vereinbarte Provisionsanspruch von DSF Immobilien Bisingen, wird ein zuvor geleisteter Reservierungsbetrag vollständig auf die vom Kaufinteressenten geschuldete Maklerprovision angerechnet.
Der Reservierungsbetrag wird somit bei Erstellung der Provisionsrechnung entsprechend in Abzug gebracht.
3. Aufwendungsersatz bei Nichtzustandekommen des Immobilienkaufvertrages
Entsteht DSF Immobilien Bisingen im Rahmen einer konkreten Kaufanbahnung ein besonderer, über die gewöhnliche Maklertätigkeit hinausgehender und nachweisbarer Aufwand, kann hierfür ein Aufwendungsersatz nur verlangt werden, soweit dies zuvor wirksam mit der betreffenden Vertragspartei vereinbart wurde.
Dies kann insbesondere tatsächlich entstandene und dem konkreten Kaufvorgang zurechenbare Fremd- und Zusatzkosten betreffen, beispielsweise für auf ausdrücklichen Wunsch veranlasste besondere Unterlagen, externe Dienstleistungen oder sonstige gesondert vereinbarte Aufwendungen.
Ein Anspruch auf Maklerprovision wird hierdurch nicht ersetzt. Die Maklerprovision entsteht ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen.
4. Verantwortungsbereich der Beteiligten
Verkäufer und Kaufinteressenten sind im Rahmen der Kaufanbahnung verpflichtet, die für die weitere Bearbeitung erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen und an den erforderlichen Abstimmungen mitzuwirken, soweit eine entsprechende Mitwirkung vereinbart oder nach den Umständen erforderlich ist.
Hierzu können insbesondere die Bereitstellung objektbezogener Unterlagen, die Klärung kaufrelevanter Fragen sowie die Mitwirkung bei der Vorbereitung eines vorgesehenen Notartermins gehören.
5. Scheitern der Kaufanbahnung
Kommt der beabsichtigte Immobilienkaufvertrag nicht zustande, entsteht allein hierdurch keine Maklerprovision.
Gesondert und wirksam vereinbarte Ansprüche auf Ersatz tatsächlich entstandener Aufwendungen bleiben hiervon unberührt.
Soweit im Einzelfall eine pauschalierte Aufwands- oder Schadensersatzregelung wirksam vereinbart wird, bleibt dem Vertragspartner ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass DSF Immobilien Bisingen überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer ersatzfähiger Aufwand bzw. Schaden entstanden ist.
6. Widerrufsrecht
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nur, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür im jeweiligen Vertragsverhältnis erfüllt sind.
Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, wird der Vertragspartner hierüber gesondert entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen belehrt. Die jeweilige Widerrufsbelehrung und – soweit gesetzlich vorgesehen – ein Muster-Widerrufsformular werden gesondert zur Verfügung gestellt.
Diese Regelung begründet kein zusätzliches vertragliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht.
7. Individuelle Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform dokumentiert werden.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DSF Immobilien, einschließlich dieser Regelung, sind verbindlich auf der Homepage unter dem Punkt AGB und Widerrufsbelehrung veröffentlicht und müssen nicht gesondert in einem Reservierungsdokument oder eines Kaufvertragsentwurfes aufgeführt werden.
11. Sonstiges
Die Leistungen von DSF Immobilien erfolgen ausschließlich aufgrund der oben genannten Leistungsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen sind für DSF Immobilien nur verbindlich, wenn und soweit DSF Immobilien diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat. Die DSF Immobilien -Leistungsbedingungen gelten auch dann, wenn
DSF Immobilien in Kenntnis entgegenstehender oder von den DSF Immobilien -Leistungsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Leistung an diesen vorbehaltlos erbringt.
Zahlungen sind in jedem Falle nach § 366 Abs. 2 BGB zu verrechnen.
DSF Immobilien ist berechtigt, die Ansprüche aus dieser Geschäftsverbindung abzutreten. Auf die Ansprüche aus dieser Geschäftsverbindung findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von DSF Immobilien. Dies gilt namentlich für mit diesem Vertrag und dessen Abschluss zusammenhängende Verfahren. Erfüllungsort ist der Sitz von DSF Immobilien.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.
Widerrufsbelehrung
1. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (DSF Immobilien, Bugen 1 72406 Bisingen info@dsfimmobilien.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
2. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bisher erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An:
DSF Immobilien Bisingen
Bugen 1
72406 Bisingen info@dsfimmobilien.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen
